Das Wissen (Teil I) Oktober 23, 2009
Posted by lebedenislam in Für Muslime.Tags: 'Ilm, Fitna, Gebet, Unwissenheit
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Der Mensch wird am Tag der Auferstehung für seine Taten, d.h. Aussagen wie Handlungen, zur Rechenschaft gezogen werden.
Der Gläubige ist verpflichtet, die religiösen Handlungen zu verrichten und sich und andere vor Sünden zu schützen bzw. diese zu vermeiden!
Dieses grundlegende Prinzip, für sich selbst wie auch für Mitmenschen, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten, beschreibt den wertvollen Charakter, mit dem ein Muslim beschrieben werden kann und den er zu erreichen bestrebt ist.
Menschen machen Fehler, auch Gläubige, und teilweise sehr schwerwiegende.
Das Ziel einer einwandfreien Lebensführung erfordert ein hohes Maß an Disziplin, Engagement und Leistung.
Vielseitige Widerstände, die das Leben immer wieder bereithält, erschweren den Weg, dieses zu erreichen.
Notwendige Grundlage, um im islamischen Sinne richtig zu handeln, ist daher das Wissen über die Regeln und Urteile – damit fängt die Arbeit an!
“Aus eurer Mitte soll eine Gemeinschaft (von Wissenden) entstehen, diezum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerflicheverbietet…”
(‘Ali ^Imran, 104)
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Der Quraninterpret Abu Hayyan Al-Andalusi (verst. 754 d.H.) schreibt in seinem Werk
‘An-Nahru-l-Mad’ hinsichtlich dieses Verses:
“Mit der Gemeinschaft sind jene angesprochen, die fähig sind, das Rechte zugebieten und das Verwerfliche zu verbieten, nämlich diejenigen, die Wissen über das Rechte und das Verwerfliche besitzen.”
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Wie soll der Unwissende hier angesprochen sein oder dies auch nur in Angriff nehmen können?
Womöglich gebietet er das Verwerfliche und verbietet das Rechte.
Ibn Rislan schreibt in seinem bekannten Werk ‘Matnu-z-Zubad’:
“…und bei jedem der unwissend handelt sind die Handlungen unvollständig und zurückzuweisen.”
Wissen ist daher eine Voraussetzung für richtige und sichere Ausführung von Handlungen und Aussagen!
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